Rechtliche Aspekte der Unternehmenskrise spielen eine entscheidende Rolle, da jedes Unternehmen in einem wirtschaftlichen Austausch von Leistungen mit seinen Stakeholdern (Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern, Banken, Staat) steht. Dieser Leistungsaustausch ist auf der einen Seite frei bestimmbar, etwa in der Art und Weise der Zusammenarbeit. Auf der anderen Seite entstehen Verpflichtungen, die durch Gesetze und Anordnungen definiert werden.
Haftung und möglicher Strafe entgehen
Möchten Sie in Krisensituationen einer wirtschaftlichen Haftung oder Strafe entgehen, müssen Sie beide Aspekte des Leistungsaustausches – sowohl gegenüber Ihren Stakeholdern, als auch hinsichtlich der Gesetze und Anordnungen rechtlich sauber bearbeiten.
Unternehmenskrisen bahnen sich an
Sieht man vom „Schwarzen Schwan“, einem folgenschweren Ereignis, das nicht oder nur schwer vorhersehbar war, ab, treten Unternehmenskrise nicht von heute auf morgen auf. Sie bahnen sich an.
So richtig wahrgenommen werden solche Krisen jedoch erst, wenn die vorhandene Liquidität nicht mehr ausreicht, um alle Verbindlichkeiten termingerecht bedienen zu können.
Zahlungsunfähigkeit vermeiden
Können Sie zu einem Fälligkeitszeitpunkt die vorhandenen Verbindlichkeiten nicht bezahlen, muss umgehend gehandelt werden. Sicherlich ist es dann hilfreich, mit Ihrem Gläubiger telefonisch Kontakt aufzunehmen, um einen neuen Zahlungstermin zu vereinbaren.
Meist bleibt es jedoch bei diesem einen Telefonat – ohne eine schriftliche Bestätigung. Was meist dazu führt, dass der Zahlungsaufschub nicht in der Buchhaltung Ihres Gläubigers eingepflegt wird. Weitere Zahlungsaufforderungen sind die Folge.
Bleibt es bei diesem einen Mal, ist dies sicherlich erklärbar zum Beispiel durch Verschiebung einer Kundenzahlung. Kommen Sie jedoch häufiger oder gar regelmäßig in die Situation, nicht termingerecht zahlen zu können.
Gehen Sie den Ursachen auf den Grund
Wie es scheint, verdient Ihr Unternehmen nicht genügend Geld. Sie schwanken ständig zwischen Zahlungsfähig- und Zahlungsunfähigkeit. Wird Ihr Unternehmen insolvent, ist der Insolvenzverwalter verpflichtet zu prüfen, ab wann Ihre Zahlungsunfähigkeit vorgelegen hat.
Mit entscheidend: die Rechtsform Ihres Unternehmens
Entscheidend kommt noch hinzu, in welcher Rechtsform Sie Ihr Unternehmen führen, als Personen- oder Kapitalgesellschaft. Bei letzterer ist aufgrund der Rechtsform eine persönliche Haftung unumgänglich, sofern im Insolvenzfall festgestellt wird, dass Ihre Zahlungsunfähigkeit schon seit geraumer Zeit vorgelegen hat.
Was, wenn Sie Ihre Leistungen nicht mehr erbringen können?
Ein weiterer rechtlicher Aspekt liegt in dem frei bestimmbaren Bereich des Leistungsaustausches. Sind Sie aufgrund Ihrer Unternehmenskrise nicht mehr in der Lage, die vertraglich vereinbarten Leistungen, Ihre eigentliche Arbeit, zu erbringen, können sich auch daraus rechtliche Konsequenzen ergeben.
Kurz: Bei einer Unternehmenskrise müssen Sie schnell Lösungen finden. Denn zieht sich Ihre Notlage hin, steigt für Sie als Unternehmer*in das rechtliche Risiko.
Rechtliche Aspekte der Unternehmenskrise: Mein Praxistipp
Können Sie Ihre Unternehmenskrise mit hoher Wahrscheinlichkeit überwinden, suchen Sie als Zwischenschritt die Kontaktaufnahme mit Ihren Gläubigern. So vermeiden Sie Ihre Zahlungsunfähigkeit. Ist Ihre dauerhafte Zahlungsunfähigkeit jedoch unausweichlich, ist die Insolvenz der einzige Schritt, um dieses Dilemma final zu lösen, inklusive der dann möglichen rechtlichen Haftungen.
Linktipps
Haftung des GmbH-Geschäftsführers in der Krise: Die IHK Darmstadt erläutert die Pflichten und Haftungsrisiken von Geschäftsführern einer GmbH bei drohender Zahlungsunfähigkeit.
Pflicht zur Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG: Ein Beitrag von CMS Deutschland beschreibt die gesetzlichen Anforderungen an Geschäftsleiter zur frühzeitigen Erkennung und Bewältigung von Unternehmenskrisen.
Insolvenzverschleppung und deren Folgen: Die Wikipedia-Seite zur Insolvenzverschleppung informiert über die straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen einer verspäteten Insolvenzantragsstellung in Deutschland.